Mit den Änderungen im Datenschutz und der zum 1. Juli 2018 eingeführten EU-Pauschalreiserichtlinie wurde unser Verein vor große organisatorische Herausforderungen gestellt. Als für unseren Verein rechtssichere und praktikable Lösung können wir unsere Mehrtagesausfahrten künftig nur noch für Vereinsmitglieder anbieten.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt beim Leiter der Ausfahrt! Anmeldeberechtigt bei Mehrtagesausfahrten sind nur Mitglieder des SBH Haigerloch.
Bei der Anmeldung ist ein SEPA – Lastschriftmandat zu erteilen, oder die volle Bezahlung auf Anforderung per Überweisung auf die angegebene Kontonummer zu leisten. Die Anmeldung zu unseren Skikursen in Grasgehren und zu unseren Mehrtagesausfahrten erwarten wir möglichst frühzeitig, damit wir die reservierten Betten belegen können und uns keine Ausfallkosten entstehen.

Rücktritt
Der sbh Haigerloch behält sich ein Rücktrittsrecht vor bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, eintritt außergewöhnlicher Umstände, z. B. höhere Gewalt oder Einstellung des Liftbetriebes. Bei Rücktritt seitens des Teilnehmers – ohne Stellung einer Ersatzperson – gilt folgende Regelung: Bei Rücktritt von der Teilnahme wird auf Wunsch der Liftpreis erstattet, der Fahrtkostenanteil wird einbehalten. Versäumte Skikurstage können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Eine anteilige Rückerstattung ist ebenfalls nicht möglich. Bzgl. der Übernachtungsleistungen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Beherbergungsbetriebe.

Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus unseren jeweiligen Leistungsbeschreibungen im Programm. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Bei notwendig werden eines Alternativprogramms (z. B. Weiterfahrt in ein anderes Skigebiet durch nicht vorhersehbaren Ausfall von Liften etc.) kann der sbh Haigerloch den Mehrpreis an den Teilnehmer weitergeben.

Haftung
Für die Betriebsbereitschaft von Liften und sonstigen, lediglich als Fremdleistungen vermittelten Leistungsstörungen, haftet der sbh Haigerloch nicht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, etc. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Bei erheblichen Anweisungsverletzungen kann die betr. Person von uns an den Heimatort zurückgeschickt werden und muss in diesem Fall die Rückreisekosten selbst tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den / die Erziehungsberechtigten.

Versicherung
Bei Sportreisen und Freizeiten besteht kein Versicherungsschutz. Wir empfehlen den Abschluss der sehr preiswerten DSV-Jahresversicherung (Auskünfte erteilen die Sportgeschäfte), sowie einer Auslandskrankenversicherung (bspw. bei Banken und Sparkassen).